Rechtsgutachten erteilt Skischaukel über Warscheneck Absage
Touristiker fordern Politik auf, die Gesetze zu ändern
In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Modelle für die Verbindung präsentiert, darunter war auch eine Tunnelverbindung der beiden Skigebiete. Der letzte vorgestellte Plan hätte eine
Verbindungsbahn über nur eine Stütze (Träger) vorgesehen.
Im April 2017 verlautbarten die zuständigen Politiker der oberösterreichischen Landesregierung jedoch die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens: Es wurden zwei Rechtsprofessoren der
Johannes-Kepler-Universität Linz mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Causa beauftragt. Es sollte beurteilt werden, ob eine Verbindung aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmung möglich
wäre. Das Ergebnis ist klar: Durch den Bau des Skilifts würde die Alpenkonvention und somit Völkerrecht gebrochen. Damit ist die Verbindung nicht möglich.
Doch damit wollen sich die Touristiker der Pyhrn-Priel-Region nicht zufrieden geben: Sie fordern die Politik auf, die Realisierung des Projekts dennoch zu ermöglichen. Mehr lesen