Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tunnelbahn den Karst im Warscheneck verletzen und damit das Trinkwasser verunreinigen könnte,
ist sehr hoch. „So wird in Vorderstoder die Geschichte erzählt, dass vor Jahren schon der Bau einer neuen Forststraße genügt hätte, um das kühle Nass zu verunreinigen“
(Horrorvision von Schmutzwasser und Gulaschsuppe, OÖ Nachrichten,
06.02.2015).
Eine Stellungnahme von einem besorgten Leser, 06.02.2015: "Doch diese Geschichte ist in Wahrheit eine höchst ernst zu nehmende Sache. Aus Gründen der Vertraulichkeit kann ich da nicht ins Detail gehen. Ich war in die damalige Sache eingebunden und habe dazu zielführende Erkenntnisse geliefert. Kurz und gut, die Karstwasserproblematik ist höchst heikel. Alle Verharmlosungen sind unseriös. Durch die höchst komplexen, mitunter ausgedehnten Wasserbewegungen im Karstkörper, kann kein Mensch Beeinträchtigungen von Quellschüttungen und Reinheit ausschließen. Noch dazu bei so massiven Hanganschnitten, Geländemodellierungen und Flächenverdichtungen für Straßen und Trassen. Vom Tunnel ganz zu schweigen.“ (Verfasser der Redaktion bekannt)
Bereits 1984 hat das BM für Landwirtschaft das Warscheneck zum Wasserschongebiet erklärt und die Wasservorräte von gesamtösterreichischer Bedeutung unter Schutz gestellt. Die
Quell- und Grundwasservorkommen sind vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet.
Ganz eindeutig sieht die Verordnung vor, dass die Nutzbarkeit dem Widmungszweck entsprechend weder beeinträchtigt noch gefährdet werden darf. Insbesondere ist dabei darauf zu achten, dass die Ergiebigkeit von Quell- und Grundwasservorkommen und der mit ihnen in Zusammenhang stehenden Oberflächengewässer sowie die Beschaffenheit dieser Gewässer in physikalischer, chemischer und bakteriologischer Hinsicht erhalten bzw. verbessert werden (§ 3, Abs.1).
(2) Insbesondere sind folgende Gesichtspunkte maßgebend:
1. Vorrang der Trinkwasserversorgung,
2. Schutz der Wasservorkommen vor qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen,
3. Sanierung unzulänglicher Reinhaltungsvorkehrungen,
4. Erhaltung der natürlichen unterirdischen Abflussverhältnisse,
5. pflegliche Waldwirtschaft.
(3) Die unterirdischen Abflussverhältnisse dürfen nicht zum Nachteil eines Interessenten
gemäß § 7 verändert werden. Eine Veränderung der oberirdischen Abflussverhältnisse ist nur
insoweit zulässig, als dies dem Widmungszweck nicht widerspricht.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass der geplante
Tunnelbau auch einer Bewilligung seitens der Wasserrechtsbehörde bedarf (§ 5).
Durch die Untertunnelung und die Beschneiung ist das Wasseraufkommen sowie die Qualität des Trinkwassers massiv gefährdet. Der Pießling Ursprung, die größte Karstquelle in OÖ, gehört zu den größten Kastquellen in den Ostalpen und kann eine Stadt wie Wels mit ausreichend Wasser versorgen. Seine Wasserführung reagiert sensibel auf alle oberirdischen Einflüsse. Gleichermaßen in Gefahr sind die Quellhorizonte des Schafferteichs und des Windhagersees, denn im Karst ist es leicht möglich, dass sich das Wasser vergeht und Quellen verschwinden oder versiegen.
Die Pyhrn-Priel Tourismus GmbH hat eine Studie beauftragt, welche diese Bedenken zerstreuen soll. Angeblich liegt der Schrägstollen deutlich oberhalb des Karst-Bergwasserspiegels ("Studie sieht für großes Skigebiet Pyhrn-Priel kein Hindernis", OÖ Nachrichten, 27.01.2015). Wir fordern die Verantwortlichen deshalb auf, diese Machbarkeitsstudie umgehend zu veröffentlichen, um auszuschließen, dass es sich bei den Ergebnissen um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer derartige Behauptungen aufstellt!
Die Verschmutzung des Wassers mit Bakterien, Düngemitteln, Pestiziden oder Schmierölen wird durch das Projekt eine reale Gefahr. Alle Anrainer, die schon jetzt ihr Wasser aus dem
Einflussgebiet des Warschenecks beziehen, allen voran die Gemeinde Roßleithen, können davon betroffen sein. Denn ein einziger Unfall mit Schadstoffen würde große Mengen
an Karstwasser für lange Zeit unverwendbar machen! Eine Sanierung wäre im Gegensatz zu anderen Grundwassergebieten fast nicht realisierbar, jedenfalls aber mit gigantischen Kosten
verbunden.
Bereits der Nationale Umweltplan für Österreich (NUP), der seit 1995 durch Beschluss der Bundesregierung gültig ist, sieht den Hauptproblemkreis des Karstgrundwassers in der mangelnden Kenntnis von Einzugsgebieten der Karstgrundwässern, in der Übererschließung durch Tourismus sowie in den fehlenden Leit- und Richtlinien zum Schutz von Karstlandschaften (Jungwirth 2009).
Best-Practice-Beispiel zum Schutz des Karstgrundwassers setzt die Stadt Wien, die ihr Trinkwasser u.a. aus dem Karstgebiet der Rax bezieht. Sämtliche Bewirtschaftung ist hier den Grundsätzen zur Reinhaltung des Quellschutzgebietes unterworfen (Weisung der MA 49).
Der Pießling-Ursprung liegt als Quelltopf auf ca. 710m am Fuß des Warscheneck-Massivs, ist die größte Karstquelle im Bundesland OÖ und gehört zu den größten Karstquellen in den
Ostalpen. Die Schüttung beträgt im Durchschnitt 2000 Liter pro Sekunde. Damit wäre eine Versorgung von rund 700.000 Menschen möglich. Gespeist wird der
Pießling-Ursprung vom Warscheneck, wo sich das Wasser im Karstgestein über ein unterirdisches Kluftnetz aus weit verzweigten Hohlräumen sammelt (Jungwirth 2009 nach Haseke 1996).
"Prachtvoll liegt der blaugrüne Quelltopf vor uns. Der Siphonsee ist 32m tief und quilllt aus einem breiten Höhlenrachen heraus. Sein meist glasklares Wasser erreicht kaum jemals mehr als 5 Grad Celsius und ist sehr mineralstoffarm und weich" (Haseke 1996).
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Die "Freunde des Warscheneck" sind eine unabhängige Interessensgemeinschaft zur Erhaltung des Warschenecks.
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